Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen an den Gewinnspielen von Trendspot

1. Anwendungsbereich und Veranstalter

Die Teilnahme an Verlosungen und Gewinnspielen auf der Plattform „Trendspot“ sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen. Für bestimmte Gewinnspiele können auch besondere Teilnahmebedingungen gelten. In diesem Fall wird bei dem jeweiligen Gewinnspiel gesondert darauf hingewiesen.

Die Gewinnspiele werden von Trendspot GmbH (nachfolgend „Betreiber“ oder „Veranstalter“) durchgeführt. Dies geschieht in zum Teil Kooperation mit verschiedenen Partnern (nachfolgend „Preissponsor“), welche die Preise für die Verlosungen zur Verfügung stellen

2. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Rahmen der Trendspot-App ist kostenlos. Um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, muss sich der Nutzer für das Gewinnspiel registrieren und Gewinndiamanten aus seinem Vorrat einsetzen. Die Teilnahmen an einer Verlosung ohne den Einsatz von Gewinndiamanten ist nicht möglich.

Für jedes Gewinnspiel gibt es einen bestimmten Teilnahmezeitraum. Dieser endet zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt. Der Veranstalter veröffentlicht zu jeder Verlosung Informationen zum jeweiligen Teilnahmezeitraum. Nach Teilnahmeschluss eingehende Registrierungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung pro Verlosung teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Ein Teilnehmer kann pro Gewinnspiel nur einen Gewinn erhalten.

Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel.

3. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 16. Lebensjahr vollendet haben. An Personen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, erfolgt keine Gewinnausschüttung.

Folgende Personengruppen sind nicht teilnahmeberechtigt: Personen, die an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligt sind/waren; Mitarbeiter/Innen des Veranstalters; MitarbeiterInnen des jeweiligen Preissponsors. Dies gilt auch für Familienmitglieder dieser Personengruppen.

Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, sollten berechtigte Gründe vorliegen, z. B.

  • bei Beeinflussungen der Gewinnspieldurchführung
  • bei Beeinflussungen des Zugangs zum Gewinnspiel
  • bei Verstoß gegen eine oder mehrere dieser Teilnahmebedingungen
  • bei Falschangaben in Zusammenhang mit der Gewinnspielteilnahme

4. Gewinne, Gewinnermittlung und Gewinnbenachrichtigung

Nach Teilnahmeschluss wird der Gewinner der jeweiligen Verlosung zufällig aus allen registrierten Teilnehmern ermittelt. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt zeitnah per Email.

Bei Sachgewinnen muss der gewonnene Gegenstand dabei nicht zwingend identisch mit dem Preis sein, der im Rahmen des Gewinnspiels präsentiert wurde, sondern kann hinsichtlich Modell, Farbe o.ä. abweichen. Gegebenenfalls kann der Preissponsor einen Preis zur Verfügung stellen, der dem präsentierten Preis in Art und Güte gleichwertig ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Preissponsor einen Gutschein in Höhe des ausgelobten Preises anbieten. Der Gutschein kann nicht ausgezahlt werden und muss ggf. auf einmal eingelöst werden.

Der Gewinner erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens (Vorname und 1. Buchstabe des Nachnamens) und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien (z. B. die Website des Betreibers, Social Media Plattformen etc.) einverstanden.

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich per E-Mail unter support@trendspot.de widerrufen werden. Die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden dann sofort gelöscht.

Der Gewinn wird ausschließlich dem Gewinner ausgehändigt. Umtausch, Selbstabholung oder Barauszahlung des Gewinns sind ausgeschlossen.

Die Auslieferung des Gewinns erfolgt i. d. R. innerhalb von 9 Wochen nach Gewinnbenachrichtigung. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann verlängert werden. Die Versandkosten für (Sach-)Preise übernimmt der Veranstalter für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Transportkosten für den Versand ins Ausland sowie eventuelle Zoll-Kosten muss der Gewinner selber tragen.

Bei Anlieferung des Preises durch eine Spedition erfolgt eine weitere Kontaktaufnahme durch die Spedition, um einen Liefertermin zu vereinbaren (Anlieferung montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr). Hierbei muss eine weitere Alternativadresse in der unmittelbaren Umgebung angegeben werden, an die der Gewinn in Abwesenheit des Gewinners geliefert werden kann.

Eventuelle Zusatzkosten, die durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehen können, trägt der Gewinner selbst. Eine etwaige Versteuerung des Gewinns muss der Gewinner eigenverantwortlich durchführen.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Der Gewinnanspruch oder Anspruch auf einen etwaigen Ersatz ist nicht auf eine andere Person übertragbar.

5. Gewährleistung und Haftung

Nach Aushändigung und/oder Erfüllung des Gewinns ist der Veranstalter von allen Verpflichtungen befreit.

Im Falle von Sach- und/oder Rechtsmängeln an einem gestifteten Gewinn sind Ansprüche ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Preissponsor geltend zu machen.

Im Falle der Insolvenz eines Preissponsors haftet der Veranstalter nicht für die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, falls der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit rückführbar ist. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Service, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Bei Reisegewinnen haftet der Veranstalter des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.

6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter kann das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abbrechen oder beenden – z. B. wenn technische Gründe (Viren, Manipulation, Fehler in Hard- und/oder Software) oder rechtliche Gründe vorliegen, aus denen eine ordentliche Durchführung des Gewinnspiels nicht sicherzustellen ist.

Wurde der Grund für den Abbruch/die Beendigung vorsätzlich herbeigeführt und ist der Verursacher auszumachen, kann der Veranstalter von dieser Person Schadenersatz verlangen.

7. Datenschutz

Für die Teilnahme an Gewinnspielen gelten die separat unter „Datenschutz“ aufgeführten Regelungen.

8. Sonstiges / Salvatorische Klausel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen sie Lücken auf, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig. Für diesen Fall verpflichtet sich der Veranstalter, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von
 Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.

Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team von trendspot!